Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen, die von der Krankenkasse (Medizinischer Dienst) eingestuft wurden, beantragt werden.
Die Dauer beträgt jeweils 28 Tage pro Jahr.
Wenn eine Einstufung schon länger als ein halbes Jahr vorliegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese kann im Anschluss an die Kurzzeitpflege für weitere 28 Tage in Anspruch genommen werden.
Die Senioreneinrichtungen bieten bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege die selben Leistungen wie in der vollstationären Pflege.
Kostenansätze für Ihren Pflegeurlaub:
Gerne sind wir bereit, die Formalitäten und Kosten für den geplanten Pflegeurlaub mit Ihnen zu besprechen.